Verantwortlichkeitserklärung

I. VERANTWORTLICHKEITSERKLÄRUNG

Obwohl wir alle geltenden Vorschriften einhalten, erwarten wir von unseren Besuchern, dass sie stets mit gesundem Menschenverstand und Verantwortungsbewusstsein handeln, um ihre eigene Gesundheit und Sicherheit sowie die Gesundheit und Sicherheit der ihnen anvertrauten Personen, insbesondere der Kinder, für die sie jederzeit verantwortlich sind, zu schützen.

Die Besucher sind verpflichtet, (i) alle schriftlichen Regeln, Richtlinien, Warnungen und Empfehlungen ZU LESEN UND ZU BEFOLGEN und die Freizeiteinrichtungen und Sicherheitsausrüstungen, sofern vorhanden, ordnungsgemäß zu nutzen, und (ii) alle Anweisungen und Hinweise unseres Personals ZU BEFOLGEN.  

Besucher, die von ihren Angehörigen begleitet werden und die aufgrund ihres Alters und/oder einer Behinderung die Regeln, Leitlinien, Warnhinweise und/oder schriftlichen Empfehlungen nicht ausreichend lesen oder verstehen können, müssen dafür sorgen, dass sie ihnen in geeigneter Weise erläutert werden.. Bei Bedarf kann das Parkpersonal dabei helfen 

Die Besucher müssen für ihre eigene Gesundheit und Sicherheit sowie für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Angehörigen und anderer Personen in ihrer Umgebung verantwortlich handeln. 

Die Besucher verpflichten sich, höflich und rücksichtsvoll gegenüber anderen Besuchern und dem Parkpersonal zu sein und die Einrichtungen des Parks, die anderen Besucher, die Mitarbeiter sowie die Flora und Fauna zu respektieren.

Besucher, die sich nach vernünftigem Ermessen unseres Personals nicht an die Regeln und Anweisungen des Personals halten und/oder sich unverantwortlich und/oder respektlos gegenüber anderen Besuchern und/oder unserem Personal verhalten, können aufgefordert werden, den Park zu verlassen, und haben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Aufforderung zum Verlassen des Parks ungerechtfertigt war, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Beschwerdedienst gemäß dem "Reklamationsverfahren" in Artikel 2 der Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu wenden. Wir behalten uns das Recht vor, diese Handlungen den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen.

Bitte beachten Sie die speziellen Richtlinien und Regeln, die am Eingang der einzelnen Freizeiteinrichtungen ausgehängt sind, sowie die unten beschriebenen allgemeinen Betriebsregeln des Parks.

II. BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON ATTRAKTIONEN UND EINRICHTUNGEN

WARNUNG! Prüfen Sie Ihre körperliche und seelische Verfassung, BEVOR Sie es "einfach tun".

Die Attraktionen und anderen Einrichtungen des Parks können unseren Besuchern wunderbare Erinnerungen und aufregenden Spaß bescheren! Fahrgeschäfte und Wasseranlagen können jedoch auch adrenalingeladene Aktivitäten sein, die den Körper durch verschiedene Kräfte (Zentrifugal- und Zentripetalkräfte), Geschwindigkeit, schnelle und unvorhersehbare Bewegungen unter Druck setzen, was zu Muskelverspannungen und Verspannungen im Nacken und Rücken, erhöhter Herzfrequenz und erhöhtem Blutdruck usw. führen kann.

ES IST DAHER SEHR WICHTIG, DASS SIE KEINE ATTRAKTIONEN BENUTZEN ODER AN AKTIVITÄTEN TEILNEHMEN, NOCH IHREN ANGEHÖRIGEN ERLAUBEN, ATTRAKTIONEN ZU BENUTZEN ODER AN AKTIVITÄTEN TEILZUNEHMEN, WENN SIE ODER IHRE ANGEHÖRIGEN UNTER DEM EINFLUSS VON ALKOHOL, MEDIKAMENTEN ODER ANDEREN RAUSCHMITTELN STEHEN, DIE IHRE GESUNDHEIT, IHRE SINNE, IHR GEISTIGES BEWUSSTSEIN, IHRE REFLEXE UND IHRE KOORDINATION BEEINTRÄCHTIGEN KÖNNEN.

BENUTZEN SIE DIE ATTRAKTIONEN NICHT UND NEHMEN SIE NICHT AN DEN AKTIVITÄTEN TEIL, WENN SIE EINE KRANKHEIT, EIN GESUNDHEITSPROBLEM ODER EINE VERLETZUNG HABEN, HATTEN ODER VERMUTEN, DASS SIE EINE SOLCHE HABEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF HERZ-, NEUROLOGISCHE, MUSKEL-, RÜCKEN-, NACKEN-, KNOCHEN-, GELENK-, SEHNEN-, BÄNDER-, GEHIRN-, AUGEN-, OHREN- ODER ANDERE KRANKHEITEN ODER VERLETZUNGEN, DIE DURCH DIE BENUTZUNG DER ATTRAKTION ODER DIE TEILNAHME AN DER AKTIVITÄT VERURSACHT ODER VERSCHLIMMERT WERDEN KÖNNTEN.

AUSSERDEM DÜRFEN SIE, SOFERN NICHT ANDERS ANGEGEBEN, NICHT MITFAHREN, WENN SIE SCHWANGER SIND (ODER VERMUTEN, SCHWANGER ZU SEIN), WENN SIE IN DEN LETZTEN MONATEN OPERIERT WURDEN ODER WENN SIE SICH NOCH VON EINER KRANKHEIT, EINEM ZUSTAND, EINER MEDIZINISCHEN BEHANDLUNG ODER EINEM EINGRIFF ERHOLEN. 

NUR SIE KÖNNEN FESTSTELLEN, OB SIE KÖRPERLICH UND GEISTIG FIT GENUG SIND, UM GEFAHRLOS EINE FAHRT ZU UNTERNEHMEN ODER AN EINER ANDEREN AKTIVITÄT TEILZUNEHMEN.

DER PARK KANN KEINE GARANTIE FÜR IHRE GESUNDHEIT - ODER DIE IHRER ANGEHÖRIGEN - ÜBERNEHMEN. ER KANN LEDIGLICH ANHAND VON SICHTBAREN BEOBACHTUNGEN BEURTEILEN, OB SIE - ODER IHRE ANGEHÖRIGEN - FIT UND GESUND GENUG SIND, UM EINE BESTIMMTE ATTRAKTION ZU NUTZEN ODER EINE BESTIMMTE AKTIVITÄT AUSZUÜBEN, UND OB SIE DIE IN DEN BETRIEBSVORSCHRIFTEN FESTGELEGTEN ALTERS-, GEWICHTS- UND GRÖSSENBESCHRÄNKUNGEN ERFÜLLEN.

DENKEN SIE DARAN, DASS SIE BEI JEDER AKTIVITÄT, AN DER SIE TEILNEHMEN, DIE RISIKEN ÜBERNEHMEN. WENN SIE FRAGEN HABEN, WERDEN IHNEN UNSERE MITARBEITER GERNE WEITERHELFEN.

III. COVID-19 BETRIEB

Die Aktivitäten des Parks wurden in Zusammenarbeit mit den Behörden an die aktuelle Gesundheitssituation angepasst. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Besucher und Mitarbeiter hat für uns immer oberste Priorität. Unser Ziel ist es, dass Sie und Ihre Familienmitglieder sich sicher und wohl fühlen, wenn Sie uns besuchen. Bitte besuchen Sie unsere Website, um mehr über Ihre Pflichten als Besucher zu erfahren, bevor Sie den Park besuchen Link Die Nichteinhaltung von Sicherheitsmaßnahmen im Allgemeinen - und von COVID-19-bezogenen Maßnahmen im Besonderen - kann dazu führen, dass Ihnen der Zugang zum Park verweigert wird oder Sie aufgefordert werden, den Park zu verlassen.

Um die behördlichen Auflagen und Empfehlungen zu erfüllen und die Gesundheit und Sicherheit aller Besucher und Mitarbeiter zu gewährleisten, können einige Attraktionen, Restaurants, Geschäfte, Aktivitäten und/oder Erlebnisse teilweise oder ganz geschlossen sein. 

Bitte informieren Sie sich über die geplanten Schließungen, bevor Sie Ihr Ticket kaufen. Für geplante Schließungen werden keine Erstattungen gewährt.

Informieren Sie sich immer im Voraus über betriebliche Änderungen im Park und in geschlossenen Bereichen.

IV. ALLGEMEINE REGELN FÜR DEN BETRIEB DES PARKS

A) Regeln und Bedingungen für den Zugang und die Nutzung 

·         Die Kapazität des Parks und seiner Einrichtungen ist begrenzt. 

·         Fahrräder, Schlittschuhe, Skateboards, Motorroller und ähnliche Gegenstände sind im Park nicht erlaubt. 

·         Aus Sicherheitsgründen kann der Zugang zu bestimmten Attraktionen aufgrund von Alter, Größe und/oder körperlicher Verfassung eingeschränkt sein. Bitte erkundigen Sie sich am Eingang der jeweiligen Attraktion nach den geltenden Zugangsbeschränkungen. Sie können auch die Website des Parks konsultieren. Die Länge wird mit angezogenen Schuhen gemessen.

·         Der Park stellt einen Führer für behinderte Besucher zur Verfügung. 

·         Einige Fahrgeschäfte, Shows, Restaurants, Geschäfte und/oder Attraktionen können aus technischen, meteorologischen, organisatorischen oder anderen Gründen, auf die der Park keinen Einfluss hat, geschlossen werden. Aus Sicherheitsgründen kann der Zugang zu bestimmten Attraktionen aufgrund von Alter, Größe und/oder körperlicher Verfassung eingeschränkt sein. 

·         Wenn Sie das Gelände vorübergehend verlassen möchten, müssen Sie dies unserem Personal vor dem Verlassen des Geländes mitteilen, da Sie sich ordnungsgemäß ausweisen müssen - mittels eines Identifikationsstempels oder eines anderen vom Park festgelegten Identifikationsmittels -, um das Gelände wieder betreten zu können. Andernfalls kann Ihnen der Zugang zur Website verweigert werden. 

·         Der Verkauf und die Verteilung von Broschüren, Flugblättern oder Produkten in den Einrichtungen des Parks sind verboten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung des Parks vor.

·         Im Park werden am Eingang (wenn Sie es wünschen) und bei einigen Attraktionen (automatisch) Fotos gemacht. Es gibt auch lizenzierte Fotografen, die auf Wunsch während Ihres Besuchs Fotos von Ihnen machen können. Diese Fotos sind nur als Souvenir für die Besucher gedacht. Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, werden diese Fotos am Ende des Tages unwiderruflich vernichtet. Bitte erkundigen Sie sich an der Kasse des Parks, am Informationsschalter oder am Eingang der jeweiligen Attraktion, wo Sie Ihre Fotos ansehen und kaufen können. Die Fotos werden unter keinen Umständen an andere Personen als die darauf abgebildeten Personen oder an Personen, die nicht mit ihnen in Verbindung stehen, verkauft. Sollten Sie irgendwelche Zweifel, Kommentare oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter gdpr@bobbejaanland.be.

·         Im Picknickbereich gibt es eine große Terrasse mit Tischen und Bänken, wo die Parkbesucher ihre mitgebrachten Speisen verzehren können. Alle anderen Terrassen, die über den Park verstreut sind, sind ausschließlich für Kunden bestimmt, die ihr Essen in einem der Essbereiche des Parks gekauft haben. 

B) Sicherheitsstandards  

·         Der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren ist für Personen unter 18 Jahren streng verboten.

·         Aus Sicherheitsgründen behält sich der Park das Recht vor, Rucksäcke, Handtaschen, Koffer oder ähnliche Gegenstände von dazu befugtem Personal unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen und in den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen kontrollieren zu lassen. 

·         Die Besucher müssen wachsam und vorsichtig mit ihren persönlichen Gegenständen umgehen, da der Park nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung während ihres Besuchs im Park verantwortlich ist.

·         Das Rauchen ist in den Wartebereichen, in den Innenräumen und insbesondere im Kinderbereich des Parks verboten. Alle Raucherbereiche müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Der Park behält sich das Recht vor, alle Personen aus dem Park zu verweisen, die sich auch nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Parkpersonal weigern, diese Regel einzuhalten. 

·         Die Benutzung von ferngesteuerten Flugzeugen ist im Park nicht erlaubt.

·         Die Verwendung von Selfie-Sticks ist in den Attraktionen verboten, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten. Der Park behält sich das Recht vor, jede Person aus dem Park zu verweisen, die sich auch nach Aufforderung durch das Parkpersonal weigert, diese Regel einzuhalten. 

C) Regeln für Notizen und Belege 

·         Der Eintrittspreis oder gegebenenfalls der Parkgutschein wird nur unter den in den geltenden Bestimmungen genannten Umständen zurückerstattet.

·         Die Eintrittskarten und Gutscheine sind während des gesamten Aufenthalts im Park aufzubewahren und dem Park- und/oder Sicherheitspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Der Park behält sich das Recht vor, Personen, die keine gültige Eintrittskarte oder keinen Gutschein vorweisen können, des Parks zu verweisen. 

·         Wenn Ihr Ticket einen Gast berechtigt, der mit Ihnen reist, muss dieser Gast bei seinem ersten Eintritt in den Park zur gleichen Zeit wie der Ticketinhaber den Park betreten.

·         Bestimmte Attraktionen, Dienstleistungen, Shows und/oder Aktivitäten sind nicht im Eintrittspreis enthalten. Weitere Informationen erhalten Sie an der Informationsstelle am Eingang des Parks oder auf der Website des Parks.  

D) Regeln der Höflichkeit 

·         Aus Höflichkeit und Respekt vor anderen bitten wir Sie, die Warteschlange nicht zu überspringen oder einen Platz in der Warteschlange für andere freizuhalten. Respektieren Sie und warten Sie, bis Sie an der Reihe sind. 

·         Aus Gründen der Hygiene, der Höflichkeit und des Respekts gegenüber anderen dürfen Sie während Ihres Aufenthalts im Park nicht im Badeanzug, ohne Schuhe oder mit entblößtem Oberkörper herumlaufen.

·         Aus Gründen der Hygiene, der Höflichkeit und des Respekts gegenüber anderen sollten Sie während Ihres Aufenthalts im Park nicht im Badeanzug, ohne Schuhe oder mit entblößtem Oberkörper herumlaufen. Um die Attraktion erneut nutzen zu können, müssen Sie sich erneut in die Warteschlange einreihen. 

·         Der Park verfügt nicht über eine Beschallungsanlage für persönliche Mitteilungen.

E) ZAHLUNGSMODEN

Die Verwendung von Bargeld ist im gesamten Park möglich und sichergestellt. Allerdings gibt es an den Verkaufsstellen des Parks, wie z.B. an den Ticketschaltern, in den Restaurants und in den Geschäften, Kassen, an denen nur mit Bankkarte oder mobilen Geräten bezahlt werden kann. In jedem Fall gibt es jedoch immer mindestens eine Kasse, an der die Besucher bar bezahlen können. Die Verkaufsstellen werden in dieser Hinsicht mit entsprechenden Informationstafeln ausgestattet. Im Zweifelsfall bzw. wenn Sie irgendwelche Bedenken haben sollten, wenden Sie sich bitte an das Personal der Einrichtung, das Ihnen gerne weiterhelfen wird.

Unser Ziel ist es, unsere Kunden zu ermutigen, zu ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit des Parks die anderen verfügbaren Zahlungsmittel, wie Kredit- und Debitkarten, zu verwenden.

F) Nichteinhaltung der Vorschriften  

Der Park behält sich das Recht vor, Personen, die sich eines erheblichen Verstoßes gegen die oben genannten Regeln schuldig gemacht haben, den Zutritt zu verweigern oder sie von seinem Gelände zu verweisen. Zuwiderhandelnde haben keinen Anspruch auf eine Erstattung. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen der Zugang zum Park zu Unrecht verweigert wurde, haben Sie die Möglichkeit, sich gemäß dem "Beschwerdeverfahren" in Artikel 2 der Allgemeinen Einkaufsbedingungen an die Beschwerdestelle zu wenden. 

Der Park behält sich insbesondere das Recht vor, Personen, die in erheblicher Weise gegen die nachstehend aufgeführten Regeln verstoßen haben, den Zugang zu seinen Räumlichkeiten zu verweigern oder diese Personen aus seinen Räumlichkeiten zu verweisen: 

A) Schwere Störung der Ordnung im Park oder seinen Einrichtungen oder Begehung einer Straftat.

B) Missbrauch von Tickets oder Parkgutscheinen (einschließlich betrügerischer, irreführender oder unehrlicher Verwendung durch den Ticketinhaber und/oder Weiterverkauf oder Fälschung von Tickets). Nur an zugelassenen Verkaufsstellen gekaufte Tickets sind gültig. 

C) Schwimmen in Springbrunnen oder Wasserattraktionen, die nicht für diesen Zweck geeignet sind.

D) Vandalismus oder sonstige Beschädigung der Einrichtungen des Parks oder des persönlichen Eigentums der Mitarbeiter des Parks.  

E) Ein Verhalten, das ein Ärgernis darstellt oder die Freude der anderen Besucher ernsthaft beeinträchtigt.

F) Minderjährige unbeaufsichtigt zu lassen, insbesondere wenn sie sich der in den vorangegangenen Punkten beschriebenen Verhaltensweisen schuldig gemacht haben. 

G) Konsumieren, Verkaufen oder Verteilen von Drogen oder Betäubungsmitteln auf dem Parkgelände. Zuwiderhandelnde werden sofort von der Schule verwiesen und bei den Behörden angezeigt.

unsere Bobbejaanland App
Der Park in Deinen Händen.

Der Park in Deinen Händen.